Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen gelten im Geschäftsverkehr der Reisebüros und Portale
- auch als Agentur bezeichnet -
mit der A.T.O. Airline Ticketfabrik Online GmbH / conso.de und ihren Fulfillment-Partnern
- nachstehend insgesamt als conso.de bezeichnet –
Einleitung
Grundsätze der geschäftlichen Zusammenarbeit sind in Abschnitt A geregelt.
Für die Abwicklung der Buchungsaufträge für die Beförderungen im Linienflugverkehr gelten die besonderen Bestimmungen des Abschnittes B.
Für die Auftragsbearbeitung der Buchung von Unterkünften gelten ergänzend die Regelungen in Abschnitt C.
Für die Vermittlung von Mietfahrzeugen gelten die Regelungen in Abschnitt D.
Für die Vermittlung der sonstigen touristischen Leistungen, wie Transfer, Ausflüge Rundreisen etc., die durch sog Incomingagenturen erbracht werden, gelten ergänzend die Bestimmungen in Abschnitt E.
Abschnitt A – Grundsätze der geschäftlichen Zusammenarbeit
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1. Geltungsumfang
Für die Geschäftsbeziehung zwischen conso.de und ihren Fulfillment-Partnern mit der Agentur gelten
die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen der Agentur
erkennt conso.de nicht an, es sei denn, conso.de hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung
zugestimmt.
Soweit einzelne Fulfillment-Partner mit der Agentur unmittelbare Vertragsverhältnisse begründen,
gelten für diese Vertragsbeziehung die zwischen ihnen getroffenen Vereinbarungen, soweit diese
nicht zu Lasten conso.de abweichen.
Der zwischen conso.de und der Agentur abgeschlossene Rahmenvertrag / Individualvertrag wird
durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt. Weichen einzelne Vereinbarungen im
Agenturvertrag von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, hat stets die vertragliche
Vereinbarung Vorrang.
1.2. Gegenstand
conso.de ist kein Reiseveranstalter. conso.de erfüllt im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages
die ihr von der Agentur erteilten Buchungsaufträge über die in der Einleitung angegebenen einzelnen
Leistungsgegenstände. Zwischen conso.de und dem Kunden der Agentur kommt kein
Vertragsverhältnis zustande.
Der Vertrag über die gebuchte Leistung, also das Leistungsverhältnis kommt zwischen dem
Buchenden als dem Leistungsberechtigten und dem jeweiligen Leistungsträger unter Einbeziehung
der dafür vereinbarten Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers zustande.
1.3. Nebenleistungen
Leistungen die conso.de im Zusammenhang mit dem Buchungsauftrag zusätzlich erbringt, sind
Nebenleistungen zur Hauptleistung und teilen umsatzsteuerlich das Schicksal der Hauptleistung.
2. Buchungsablauf und Vertragsabschluss
2.1. Die Agentur hat für das Buchungs- und Reservierungsverfahren die hierfür von conso.de
angebotene oder akzeptierte Hard- und Software zu benutzen.
2.2. Die Agentur ist verpflichtet, alle für eine Buchung notwendigen Angaben vollständig und
zweifelsfrei zu liefern. Die Agentur kann den Buchungsauftrag eines Kunden nur dann zur
Abwicklung an conso.de weitergeben, wenn sie ihrerseits mit kaufmännischer Sorgfalt die
Voraussetzungen zur Annahme des Auftrags, die vereinbarte Zahlungsabwicklung unter
Berücksichtigung der vereinbarten Abtretung und die Sicherstellung der Zahlung zugunsten von
conso.de geprüft hat.
Die besonderen Sorgfaltspflichten, die im sog. Mailorder-Verfahren bestehen, sind einzuhalten,
insbesondere, wenn der Kunde nicht persönlich bekannt ist, sowie bei Zahlung über Kreditkarten.
In diesem Fall sind stets zusätzlich die Bestimmungen des emittierenden Kartenausgabeinstituts
zu beachten sowie die Regelungen in der Kreditkartenvereinbarung. Zu beachten ist, dass nur
die Karten solcher Institutionen angenommen werden, die von der jeweils gebuchten
Fluggesellschaft akzeptiert werden. Buchungsbestätigungen sind stets auf Richtigkeit und
Vollständigkeit zu überprüfen.
2.3. Der Vertrag zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Leistungsträger kommt mit der
Buchungsbestätigung zustande. Sie gilt als Vertragsannahme. Hat conso.de den ihr von der
Agentur erteilten Auftrag erbracht, ist sie zur Rechnungsstellung berechtigt. Der
Rechnungsadressat schuldet den Rechnungsbetrag.
2.4. Alle in den Angeboten und den Buchungsbestätigungen genannten Teilnahmebedingungen,
insbesondere Einschränkungen im Teilnehmerkreis, länderspezifische Besonderheiten und
Nachweise über einen bestimmten Kundenstatus sind als verbindlich anzuerkennen und
einzuhalten. Die Agentur hat die Leistungsberechtigten darauf zu verpflichten bzw. hinzuweisen.
Dokumentierte Berechtigungsscheine, wie Flugtickets, Voucher etc. gelten für die Person, für die
sie ausgestellt ist und sind nur im geregelten Umfang übertragbar.
Ob und in welchem Umfang die Agentur gegenüber ihren Kunden über länderspezifische
Regelungen und Einreisebestimmungen aufklärungspflichtig ist, ist nicht Gegenstand des
zwischen der Agentur und conso.de bestehenden Vertragsverhältnisses.
3. Reservierungen
3.1. Die Agentur ist berechtigt, die von ihren Kunden gebuchten Leistungen reservieren zu lassen. Mit
der Reservierung entsteht auch der Zahlungsanspruch.
3.2. Die Reservierung ist verbindlich wenn conso.de oder der von ihr dafür eingesetzte FulfillmentPartner die Reservierung bestätigt hat. Ist dafür ein Buchungssystem vorgegeben, erfolgt die
Bestätigung hierüber.
Im Übrigen wird die Reservierung verbindlich, wenn die Agentur den erhaltenen Buchungsauftrag
zur Abwicklung an conso.de weiterleitet und conso.de den Buchungsauftrag erfolgreich
abgeschlossen hat. Die Leistung selbst kann aber erst nach Zahlung verlangt und zu den
ausgewiesenen und vertraglich vereinbarten Zeiten in Anspruch genommen werden.
Sind in der Reservierungsbestätigung Preise angegeben, sind diese verbindlich für die endgültige
Buchung. Die von der Agentur im Buchungsauftrag eingesetzten Preise sind unverbindlich, es sei
denn conso.de hat sie bestätigt.
Es ist Aufgabe und Pflicht der Agentur die vorgenommene Reservierung auf Richtigkeit und
Vollständigkeit zu überprüfen und die Reservierungsfrist zu beachten.
3.3. Wird die Leistung nicht abgenommen oder in zulässiger Weise storniert gelten für die dadurch
ausgelösten Rechtsfolgen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger. Die
Agentur hat conso.de schadlos zu halten. Ihm ist zusätzlich der Betrag zu erstatten, den er im
Vertrauen auf die Gültigkeit der Buchung an den Leistungsträger verauslagt hat.
4. Reklamationen-Stornierungen
4.1. Reklamationen des Leistungsberechtigten sind gegenüber dem Leistungsträger geltend zu
machen, sofern das zwischen den Kunden der Agentur und dem Leistungsträger bestehende
Rechtsverhältnis (Leistungsverhältnis) betroffen ist.
Wenn Reklamationen und Regressforderungen bei der Agentur eingehen, ist sie verpflichtet,
diese unverzüglich an conso.de weiterzuleiten, wenn sie selbst den Vorgang nicht abschließend
bearbeiten kann.
conso.de erklärt sich bereit, ihr zugegangene Reklamationen und Regressforderungen an die
zuständige Stelle weiterzuleiten, ohne dass daraus eine Verpflichtung abgeleitet werden kann.
4.2. Buchungen können vor Inanspruchnahme der Leistung nach Maßgabe der dafür geltenden
Bestimmungen storniert werden. Hierbei fallen Stornogebühren an, die je nach Leistungsträger
und Leistungsart und Zeitpunkt unterschiedlich hoch sind und von demjenigen zu tragen ist, der
die Stornierung veranlasst hat.
4.3. Wurde conso.de in Höhe der Leistungsentgelte durch den Leistungsträger belastet, ohne selbst
das von der Agentur zu zahlende Entgelt erhalten zu haben, so ist conso.de zur Aufrechnung des
ihr zustehenden Zahlungsanspruchs oder Schadenersatzes gegenüber der Agentur berechtigt.
Hat der Kunde das von ihm geschuldete Entgelt nicht an die Agentur gezahlt, so behält conso.de
ihren Zahlungsanspruch für die gegenüber der Agentur abgerechneten Leistungen. conso.de
steht bis zur endgültigen Abwicklung der Vorgänge aus Ziffer 4.1. ein Zurückbehaltungsrecht zu.
5. Auslieferung der Leistungsdokumente und Versand
5.1. Die Agentur ist verpflichtet dem/n Kunden die Reise- und Berechtigungsdokumente nur
auszuhändigen, wenn auch die vereinbarte Vergütung vollständig gezahlt ist und die Agentur,
soweit sie die Zahlung entgegengenommen hat, diese an den vereinbarten Zahlungsempfänger
weitergeleitet hat. Die Agentur haftet gegenüber conso.de auf den vollen Rechnungsbetrag, wenn
sie diese Verpflichtung nicht einhält.
5.2. Der Verlust eines Berechtigungsdokumentes ist unverzüglich conso.de oder dem Leistungsträger
anzuzeigen. Die vom Leistungsträger vorgegebenen Verfahren, die Formalitäten des Lost-TicketVerfahrens, sind zur Rechtswahrung einzuhalten.
5.3. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail. Ein Versand der Originalrechnung ist gegen eine
Gebühr von 5 Euro pro Vorgang möglich und muss vorab bei der Ticketbestellung angegeben
werden.
6. Zahlungsabwicklung
6.1. Die Agentur ist gegenüber conso.de auf der Grundlage der von ihr erteilten Aufträge
zahlungsverpflichtet. Mit Rechnungsstellung bestätigt conso.de, dass sie den ihr erteilten Auftrag
erfüllt hat.
Die Rechnung ist sofort fällig, sofern nicht explizit etwas anderes vereinbart ist. Soweit die
Agentur diese Rechnung ihren Kunden weiterbelastet, tritt die Agentur diese Forderung
erfüllungshalber an conso.de ab, die hiermit angenommen wird mit der Maßgabe, dass conso.de
zur jederzeitigen Offenlegung der Forderungsabtretung berechtigt ist, und die Agentur, soweit die
Forderung von conso.de noch nicht erfüllt wurde, zum Einzug der Forderung auf Rechnung von
conso.de berechtigt ist. Die Agentur ist zur Weiterleitung des insoweit vereinnahmten
Fremdgeldes an conso.de verpflichtet. Diese treuhänderische Abwicklung steht im notwendigen
Interesse von conso.de. Der Agentur ist eine Verfügung über diese der conso.de zustehenden
Gelder untersagt.
Ab 01.02.2014 gilt das SEPA Zahlungsverkehrsverfahren. Das Firmenlastschriftmandat dient nur
dem Einzug von Lastschriften, die auf Konten von Unternehmen gezogen sind. Die Agentur ist
nicht berechtigt, nach der erfolgten Einlösung eine Erstattung des belasteten Betrages zu
verlangen. Die Agentur ist berechtigt, Ihr Kreditinstitut bis zum Fälligkeitstag anzuweisen, Lastschriften nicht einzulösen.
Zwischen conso.de und der Agentur wird eine dauerhafte Verkürzung der Vorabankündigung
(Prenotification) einer anstehenden Lastschrift von einem Tag vereinbart.
6.2. Soweit aus diesem zwischen conso.de und der Agentur bestehenden Vertragsverhältnis die
Agentur Anspruch gegen conso.de auf Provisionszahlung oder auf sonstige Vergütungen hat, ist
sie berechtigt, den ihr zustehenden Anteil an dem für conso.de bestimmten Auszahlungsbetrag
zu kürzen, wenn das für die Agentur nach § 355 HGB geführte Kontokorrentkonto keinen
Rückstand aufweist.
Über die der Agentur zustehende und von conso.de zu zahlende Provision/ Vergütung ist
entweder von conso.de eine formwirksame Gutschrift oder von der Agentur eine den
steuerrechtlichen Bestimmungen entsprechende Rechnung zu stellen.
7. Besondere Pflichten der Agentur
7.1. Die Agentur verpflichtet sich bei der Auftragserfüllung ihre Kunden und conso.de mit der Sorgfalt
eines ordentlichen Kaufmannes von Schäden und Nachbelastungen freizuhalten.
Sie ist insbesondere verpflichtet:
- die insoweit treuhänderisch vereinnahmten Zahlungen an den Berechtigten abzuführen bzw.
zur Abbuchung bereit zu halten, - die Vorgaben für den Buchungs- und Zahlungsverkehr sowie für die Abwicklung bei
Störungen, bei Reklamationen und für Stornierungen zu beachten und Bestätigungen in der
Buchungsabwicklung mit kaufmännischer Sorgfalt zu prüfen und die zur Verfügung gestellten
Überprüfungsmöglichkeiten sorgfältig zu nutzen, - Nichtberechtigten, insbesondere anderen Agenturen den Zugang zu dem Buchungsverfahren
zu verwehren und Login-Daten zu schützen, - bei Unklarheiten im Buchungs- und Zahlungsverkehr unverzügliche Klärung über conso.de
herbeizuführen, - die Vorgaben bei Zahlung über Kreditkarte insbesondere im Mail-Order-Verfahren einzuhalten
und den Kunden auf die Weitergabe der Kreditkartendaten an den Leistungsträger bzw.
conso.de zum Zwecke der Abbuchung der einzelnen Transaktionsrechnungsbeträge
hinzuweisen und seine Zustimmung zu dieser Verwendung einzuholen, - im Kreditkartenzahlungsverkehr die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Institutionen zu
beachten, deren Karten sie im Geschäftsverkehr als Zahlungsmittel nach den Vorgaben der
Leistungsträger akzeptieren kann. Die Kreditkartenvereinbarung ist Vertragsbestandteil, - die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes bei sich und bei der Übermittlung von
Daten zu beachten und deren Einhaltung sicherzustellen, - die Leistungsberechtigten darauf hinzuweisen, dass für den Vertrag mit dem Leistungsträger
dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten, sofern keine gesonderte Vereinbarung
zwischen ihnen vereinbart wurde. Dem Leistungsberechtigten sind diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zugänglich zu machen. Ergeben sich hieraus Unklarheiten ist die
Agentur verpflichtet die notwendige Klärung über conso.de und/ oder die Leistungsträger
herbeizuführen, - die Agentur hat sicherzustellen, dass die ausgestellten Dokumente erst nach vollständiger
Zahlung dem Kunden frei verfügbar werden.
7.2. Alle durch conso.de gegenüber der Agentur gestellten Informationen, Preislisten, Daten und
Vertragsinterna, die nicht öffentlich publiziert sind, sind vertrauliche Arbeitsunterlagen. Eine
Weitergabe an andere Agenturen, Leistungsträger oder Wettbewerber ist ausdrücklich nicht
gestattet. Preislisten, Angaben zum Leistungsinhalt. Leistungsträger sind für die Kundenberatung
zu verwenden.
7.3. Die Agentur hat eine besondere Prüfungspflicht der ihr von ihren Kunden erteilten
Buchungsaufträge, die sich einerseits aus der Nähe zum Kunden und andererseits aus der
Kenntnis der Buchungsumstände ergibt. Hierbei hat sie ungewöhnliche Vorgänge insbesondere
im Mailorder-Verfahren oder im Internet-Buchungssystem besonders zu beachten und zu
würdigen. Verletzt sie diese Pflicht in zuzurechnender Weise, hat sie für die Folgen einzustehen.
Bei Zweifeln an der Seriosität des Buchenden, des Buchungsauftrages hat sie den Auftrag
abzulehnen. Nimmt sie den Buchungsauftrag an, hat sie conso.de insoweit von jeglicher Haftung
freizustellen. Darüber hinaus hat sich die Agentur stets absolute Gewissheit über die
uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit Ihrer Kunden zu verschaffen. Der Zahlungsanspruch von
conso.de auf das vereinbarte Leistungsentgelt bleibt erhalten.
7.4. Die Agentur haftet für die conso.de entstehenden Nachteile aus der Verletzung der ihr
obliegenden Haupt- und Nebenpflichten und hat für die Verletzungen durch Ihre
Erfüllungsgehilfen einzustehen. Die Agentur haftet für die ordnungsgemäße Abwicklung der ihr im
Buchungsablauf und Zahlungsverkehr obliegenden Aufgaben, Aufklärungs- und
Sorgfaltspflichten.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung der Allgemeinen Geschäfts- und
Vertragsbedingungen, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
8.2. Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in ihrer jeweils geltenden Fassung für die Agentur
wirksam und damit Bestandteil des Agentur–Vertrages einen Monat nach ihrer Einstellung in das
Internet bzw. einen Monat nach direktem Hinweis schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail an
die Agentur bzw. durch ihre Einbindung unter Angabe der jeweiligen Fassung in den
abzuschließenden Vertrag.
Über das Internet wird die jeweils aktuelle Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter
Angabe des Zeitpunkts ihrer Geltung bereitgehalten. Setzt die Agentur nach einer Änderung der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Geschäftsverbindung mit conso.de fort, erklärt sie damit
ihr Einverständnis zu den AGB in der dann geltenden Fassung.
Abschnitt B – Luftverkehr
1. Grundsätze der Buchungsabwicklung im Luftverkehr
1.1. Es gelten für die Beförderung im Luftverkehr die unter Abschnitt A getroffenen Regelungen,
soweit nachstehend keine Besonderheiten festgelegt werden.
1.2. Es gelten für die Abwicklung der Beförderung die Resolutionen der IATA in ihrer jeweils gültigen
Fassung, soweit es sich um Beförderungen mit den der IATA angehörenden Leistungsträgern
handelt. Es gelten ferner die Regelungen des Billing und Settlement Plan - nachstehend als BSP
bezeichnet - die wegen ihres umfassenden und klärenden Inhalts zur Vereinfachung der
Abwicklung auch für non-IATA Gesellschaften zugrunde gelegt werden. Die IATA Resolutionen
und der BSP die ergänzend gelten, sind über das Internet abrufbar.
1.3. Die für den Buchungsablauf von der IATA zugelassenen Buchungssysteme sind zu nutzen unter
Einhaltung der Bestimmungen über den Buchungs-, Reservierungs- und Stornierungsablauf.
Diese sind über das Netz abrufbar. Die Buchungsangaben haben den mit dem Kunden der
Agentur vereinbarten Leistungsgegenstand zu entsprechen. Mit Eingang des überspielten
Buchungsauftrages gilt der Auftrag an conso.de zur Erststellung des Flugtickets als erteilt.
conso.de setzt die Buchung um, was die verbindliche Reservierung der in Auftrag gegebenen
Beförderungsleistung und die Erstellung der Flugdokumente in elektronischer Form umfasst. Der
Beförderungsvertrag wird mit dem Inhalt der Buchungsbestätigung, die mit der Rechnung
verbunden werden kann, wirksam.
1.4. Grundsätzlich ist die Agentur nicht Vermittler der Beförderungsleistung, sondern tritt als
Auftragnehmer im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages auf, in den sie conso.de als
IATA lizenzierten Consolidator zur technischen Abwicklung einbindet. Die Verwaltung des
Buchungsauftrags obliegt hierbei der Agentur.
Der Leistungsvertrag kommt stets zwischen dem Leistungsträger und dem Leistungsberechtigten
bzw. zu Gunsten der von ihm angegebenen Dritten zustande. Für diese Leistungsbeziehung
gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweils in Anspruch genommenen
Leistungsträgers. Darauf ist der Leistungsberechtigte hinzuweisen. Diese sind ihm zugänglich zu
machen. Mit der Buchungsbestätigung erwirbt der Kunde als Leistungsberechtigter den Anspruch
auf Beförderung gegenüber der gebuchten Fluggesellschaft unter der Voraussetzung, dass auch
das Flugentgelt entrichtet ist.
1.5. conso.de handelt im Rahmen dieser Abwicklung mit Wirkung für und gegen den Leistungsträger,
indem sie berechtigt ist, zur Bestellung, zur Reservierung der Beförderungsleistung und zur
Ausstellung der Flugtickets die jeweilige Fluggesellschaft zu verpflichten, die gebuchte Leistung
zu erbringen.
Die Agentur wird darauf hingewiesen, dass conso.de das Flugentgelt nach dem Billing- und
Settlement Plan, dem sich die IATA zur Abrechnung und Einzug / Abbuchung im Interesse der
jeweils gebuchten Fluggesellschaft bedient, stets zu zahlen hat und zwar unabhängig davon, ob
sie ihrerseits Zahlung erhält.
1.6. Die Agentur erkennt ausdrücklich an, dass sie eingehende Zahlungen, die aufgrund einer
Abtretung erfüllungshalber von conso.de beansprucht werden, an conso.de weiterzuleiten hat.
2. conso.de Tarifdatenbank
2.1. Die Agentur erhält die von conso.de mit größtmöglicher Sorgfalt aufgebauten und regelmäßig
aktualisierten Tarifdatenbanken ganz oder teilweise zur Nutzung und Kundenberatung zur
Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um eine besondere Serviceleistung von conso.de, die
entweder direkt oder vermittelt über andere Lieferanten, wie IBE, siehe Punkt 4.; Computerreservierungssysteme (CRS) erbracht wird. Der Umfang und Inhalt der Tarifdatenbanken kann für
verschiedene Nutzer unterschiedlich sein. Die Agentur hat keinen automatischen Anspruch auf
die Darstellung aller Tarife.
Die Gestattung gilt mit Abschluss des Agenturvertrages als erteilt, es sei denn, dass vertraglich
die Nutzung der Datenbank ausgeschlossen wurde.
Für die Nutzung besonderer Datenbanken kann conso.de eine Vergütung verlangen. Diese
Vergütung wird im Einzelfall vereinbart. Die Nutzungsgestattung endet stets mit Widerruf, mit der
Beendigung des Agenturvertrages oder seiner Stilllegung wegen Zahlungsverzuges. Die Nutzung
als Zusatzleistung kann von conso.de der Agentur nach interner Prüfung eingeräumt werden und
jederzeit gegenüber der Agentur widerrufen werden oder nur noch gegen Zahlung eines
Nutzungsentgeltes frei geschaltet werden.
3. IBE
3.1. Soweit die Agentur mit einer Internet Booking Engine (IBE zusammenarbeitet werden die
Tarifdaten von conso.de über den Betreiber der IBE zur Verfügung gestellt. In der Regel schließt
die Agentur einen direkten Vertrag mit dem IBE Betreiber ab. conso.de haftet in diesem Fall nicht
für die Darstellung und Umsetzung der Tarife in der IBE des jeweiligen Betreibers. conso.de
haftet ferner nicht für Fehler, die im Bereich der IBE angesiedelt sind, insbesondere auch nicht für
fehlerhafte Einstellungen in der IBE. Die Agentur bleibt aufgrund der Komplexität der
eingesetzten, aber auch unterschiedlichen Bearbeitungs- und Verwaltungssysteme zur Mithilfe
verpflichtet, insbesondere ist sie verpflichtet, alle eingehenden Buchungen auf Richtigkeit und
Vollständigkeit zu überprüfen und etwaige Fehler umgehend an conso.de zu melden.
3.2. Buchungen, die über eine IBE an conso.de übermittelt werden, gelten als verbindlicher Auftrag,
ein entsprechendes Ticket auszustellen. Es ist untersagt, Buchungen nur zu dem Zweck zu
stornieren, um die Buchungen auf eigenen Systemen neu einzubuchen und/oder die IBE als
Tarifdatenbank zu nutzen. Weiter ist es untersagt, getätigte Buchungen an Mitbewerber von
conso.de weiterzuleiten.
3.3. Sofern conso.de über eine IBE Tarife zur Verfügung stellt, die Restriktionen unterliegen (z.B. nur
für den Online-Verkauf), hat die Agentur die Einhaltung dieser Regeln sicherzustellen und haftet
für Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung ergeben.
3.4. Bestimmte Buchungssysteme werden direkt von conso.de angeboten. conso.de und von ihr
Beauftragte unterstützen die Agentur bei der Administration dieser Systeme. Die oben genannten
Sorgfaltspflichten (nach Ziff. 3.1. und 3.2.) der Agentur gelten auch hier.
4. Vergütung der Agentur
4.1. Sollte die Agentur im Einzelfall, - dann aber als Untervermittler von conso.de für die
Beförderungsleistungen - für die Leistungsträger tätig werden, hat sie Anspruch auf eine
Provision allerdings unter Beachtung der besonderen Regelungen in der Provisionsordnung, die
über das Internet im Einzelnen enthalten und abrufbar ist.
4.2. Ist die Agentur als Geschäftsbesorgerin für ihre Kunden tätig, hat sie gegenüber diesen den
Anspruch auf die Vergütung.
4.3. Die Leistungsentgelte werden unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um sog. Brutto-Tickets
oder Netto-Tickets oder sog. Null- Provisions-Tickets handelt, abgerechnet.
4.4. Handelt es sich um sog. Brutto-Tickets stellt conso.de den vom Kunden der Agentur zu zahlende
Endpreis auch gegenüber der Agentur in Rechnung. Die Agentur erhält dann für ihre Leistung
eine Kundenbetreuungsvergütung unter Ausweis der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Handelt es
sich um ein sog. Netto-Ticket (consofers) stellt conso.de bzw. der von ihr beauftragte FulfillmentPartner die erbrachte Dienstleistung gegenüber der Agentur in Rechnung. In diesem Fall ist es
Angelegenheit der Agentur den Endpreis gegenüber seinem Endkunden festzulegen. Handelt es
sich um ein sog. Null-Provisions-Ticket gilt die Regelung für Netto-Tickets entsprechend.
4.5. Die Agentur bestimmt die Wahl der Ticketform, soweit diese im Einzelfall nicht vom
Leistungsträger vorgegeben ist. Die Entscheidung kann für jede Buchung gesondert ausgeübt
werden. Damit die Agentur diese Wahl treffen kann, erhält sie grundsätzlich zwei
Kundennummern, eine für die Abrechnung nach dem Bruttoentgelt und eine für die Abrechnung
nach dem Nettoentgelt. Die Entscheidung über das Abrechnungsverfahren trifft die Agentur durch
die Auswahl der Kundennummer unter der der Buchungsauftrag erfolgt.
4.6. Die Zahlungsabwicklung folgt dieser Unterscheidung, wobei aber grundsätzlich gilt, dass
conso.de zur Abbuchung im Bankabbuchungsverfahren ermächtigt bleibt.
5. Reservierung, Stornierung und Lost-Ticket
5.1. Reservierungen sind verbindlich. Sie sind Folge angenommener und abgewickelter
Buchungsaufträge. Wird der vom Kunden erteilte Buchungsauftrag an conso.de überspielt, gilt er
für conso.de zur Abwicklung erteilt.
5.2. Die von conso.de bestätigten oder in ihren Rechnungen angegebenen Preise sind verbindlich, es
sei denn, dass abweichende Regelungen gelten. Für den Ansatz der dazugehörigen
Nebenkosten, wie Abgaben, Sicherheitszuschlag und oder Treibstoffzuschlag gelten die bei
Ticketausstellung jeweils maßgeblichen Tagespreise. Solange die Agentur die ihr von ihren
Kunden erteilten Buchungsaufträge noch nicht an conso.de weitergeleitet hat, hat conso.de auch
noch keinen Auftrag zu erfüllen.
5.3. Eine Stornierung der Flugbuchung ist unter Einhaltung des dafür vorgesehenen Verfahrens
zulässig, solange der Flug noch nicht angetreten und die Stornierungsfrist nicht abgelaufen ist.
Die anfallenden Stornogebühren werden vom Leistungsträger nach Maßgabe seiner Allgemeinen
Geschäftsbedingungen festgesetzt und erhoben. Auf die Höhe der abzurechnenden
Stornogebühren hat conso.de keinen Einfluss. Ausgestellte Berechtigungsdokumente sind im
Original zurückzugeben. Werden sie nicht zurückgegeben und bleibt conso.de mit der Zahlung
des Flugentgeltes ganz oder teilweise belastet, so ist das volle Leistungsentgelt abzurechnen und
zu zahlen. Zahlungsverpflichtet ist die Agentur.
Hat conso.de das Flugentgelt gezahlt, aber ihrerseits keine Zahlung der Agentur erhalten, ist sie
berechtigt, die Flugbuchung rückgängig zu machen. conso.de hat die Agentur aufzufordern
innerhalb einer gesetzten Frist, die Zahlung an conso.de nachzuweisen. Gelingt dies der Agentur
nicht, ist conso.de zur Stornierung der Buchung berechtigt. Es ist Angelegenheit der Agentur in
diesem Fall seinen Kunden von der Stornierung der Beförderungsleistung zu informieren. Die
Agentur bleibt verpflichtet für den Fall nicht rechtzeitiger Zahlung den conso.de daraus
entstehenden Schaden in vollem Umfang zu ersetzen.
5.4. Ist ausnahmsweise der Fall des Lost-Tickets gegeben, sind die von den Leistungsträgern
vorgegebenen Formalitäten des Lost-Ticket-Verfahrens zur Rechtswahrung einzuhalten. Der
Ersatz eines Tickets oder die Zurückerstattung des bereits gezahlten Flugentgelts kann nur
beansprucht werden, wenn der Verlust des Tickets bestätigt wird und im Übrigen die dafür
vorgesehenen Voraussetzungen vorliegen und auch von der Fluggesellschaft anerkannt werden.
Die Entscheidung der Fluggesellschaft bindet conso.de und die Agentur, der die Verwaltung der
Tickets obliegt.
6. Besondere Pflichten der Agentur und Haftung
Die Agentur verpflichtet sich:
- sich regelmäßig über die geltenden Resolutionen der IATA zu informieren.
- die Bestimmungen des BSP, und die Vorgaben bei Zahlung über Kreditkarte insbesondere im MailOrder-Verfahren einzuhalten
- den Kunden auf die maßgeblichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Leistungsträgers
hinzuweisen und auf deren Veröffentlichung - dem Kunden vor Abflug die von den Leistungsträgern herausgegebenen Hinweise und
Empfehlungen auch länderspezifische Besonderheiten und Formalitäten weiterzugeben und diese im
Interesse des Kunden vor dem Abflugtermin über den Leistungsträger / conso.de, veröffentlicht im
täglichen aktualisierten Newsletter - Dienst abzufragen. - die ausgestellten Dokumente bzw. die Ausstellungscode erst nach vollständiger Zahlung dem
Kunden verfügbar gemacht werden.
Abschnitt C – Hotels
1. Gegenstand
1.1. Es gelten für die Hotelunterbringung die unter Abschnitt A getroffenen Regelungen, soweit
nachstehend keine Besonderheiten festgelegt werden.
1.2. conso.de tritt als Vermittler auf. Es werden Verträge zwischen den Kunden der Agenturen und
den Anbietern von Reiseleistungen, hier Hotels vermittelt. conso.de kann sich dabei wiederum
anderer Broker oder Vermittler bedienen. conso.de vermittelt keine eigenen Kontingente.
1.3. conso.de vermittelt den Abschluss von Beherbergungsverträgen für die in seiner Hoteldatenbank
gespeicherten und für die Agentur abrufbaren Übernachtungsmöglichkeiten, die sie über das ihr
zur Verfügung gestellte bzw. von conso.de akzeptierte Buchungssystem zur Buchung eingeben
kann. Die angezeigten Preise sind verbindlich. Der Beherbergungsvertrag kommt stets zwischen
dem Hotel bzw. der Hotelgesellschaft für das gebuchte Hotel als Leistungsträger und dem
Kunden der Agentur als den Leistungsberechtigten bzw. zu Gunsten der von ihm angegebenen
Dritten zustande, und zwar auch dann, wenn die Hotelgesellschaft bzw. das Hotelunternehmen
einen für sich handelnden Broker vorgeschaltet hat. Für die Leistungsbeziehung gelten die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweils in Anspruch genommenen Leistungsträgers.
Darauf ist der Kunde jeweils hinzuweisen.
1.4. Der Hotelvertrag wird mit dem Inhalt der Buchungsbestätigung durch conso.de wirksam, die mit
der Rechnung verbunden werden kann.
2. Reservierungsbestätigung
Die Zimmerreservierung ist Folge einer verbindlichen Buchung. Sie wird bereits mit dem erfolgreichen
Abschluss der Buchung gültig und zwar auch ohne gesonderte Bestätigung der Reservierung. Die
Agentur kann sich die Reservierung beim Buchungsvorgang ausdrucken, parallel wird sie in Form
einer E-Mail zugeschickt. conso.de kann jedoch nicht für den technisch einwandfreien Zugang der
Mail garantieren. Die Wirksamkeit der Buchung wird hiervon nicht berührt.
3. Auslieferung der Leistungsdokumente
Die Agentur ist verpflichtet dem/n Leistungsberechtigten die Buchungsunterlagen / Voucher nur
auszuhändigen, wenn auch die vereinbarte Vergütung vollständig und nachweisbar gezahlt und die
Zahlung, soweit die Agentur die Zahlung entgegengenommen hat, an conso.de oder den
Leistungsträger weitergeleitet oder für diese sichergestellt hat.
4. Stornierung
Die Einzelheiten der Stornierbarkeit und der daraus entstehenden Stornierungskosten sind vor
Abschluss der Buchung einsehbar und sind auch in der Buchungsbestätigung enthalten.
5. Vergütung der Agentur
Im Verhältnis zum Leistungsberechtigten gilt die Agentur als Vermittler, der für die conso.de als
Untervermittler tätig wird. Sie hat Anspruch auf eine von conso.de zu zahlende Provision, die für den
Einzelfall gesondert vereinbart wird.
6. Geltendmachung von Ansprüchen, Obliegenheiten des Leistungsberechtigten
Sämtliche aus dem Beherbergungsvertrag entstehenden Ansprüche und Verpflichtungen bestehen
unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Kunden der Agentur und dem ausgewählten Hotel/
Anbieter als Leistungsträger.
Mängel der Vermittlungsleistung durch conso.de sind dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und
Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche
des Leistungsberechtigten aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch
conso.de möglich gewesen wäre. Darauf ist der Leistungsberechtigte hinzuweisen.
Abschnitt D – Mietwagen
1. Gegenstand
1.1. Es gelten für die Vermittlung von Mietwagen die unter Abschnitt A getroffenen Regelungen,
soweit nachstehend keine Besonderheiten festgelegt werden.
1.2. conso.de vermittelt den Abschluss von Verträgen über Mietfahrzeuge unterschiedlichster
Fabrikate. Die verfügbaren Fahrzeuge werden derzeit in einer Datenbank zusammengestellt und
für die Agentur abrufbar. Der Mietvertrag kommt stets zwischen der Autovermietungsfirma als
dem Leistungsträger für das gebuchte Fahrzeug und dem Besteller bzw. zu Gunsten des von ihm
angegebenen Dritten als Mieter zustande. Buchungen gelten stets für eine gebuchte Kategorie
und nicht für ein bestimmtes Modell. Für die Leistungsbeziehung gelten zusätzlich die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweils in Anspruch genommenen Autovermieters.
Darauf ist der Besteller hinzuweisen. Diese sind ihm zugänglich zu machen. Der Mietvertrag wird
direkt vor Ort zwischen dem Mieter und dem Autovermieter geschlossen nach den jeweiligen
Bedingungen der Autovermietung.
1.3. Über die Bestellung des Fahrzeugs erhält die Agentur eine Bestätigung. Damit ist zugleich das
bestellte Fahrzeug reserviert. Nach Zugang der Reservierungsbestätigung ist der Gesamtpreis
umgehend an conso.de zu zahlen.
1.4. conso.de besitzt Inkassovollmacht für das der Autovermietung zustehende Leistungsentgelt. Sie
erteilt der Agentur eine weitere Inkassovollmacht für den Einzug des Gesamtpreises mit der
Maßgabe die vereinbarten Entgelte, sowie im Fall der Buchungsstornierung die angefallenen
Stornokosten treuhänderisch für conso.de einzuziehen in Kenntnis, dass conso.de verpflichtet ist
das Entgelt an den Leistungsträger abzuführen. Das Recht der Leistungsträger die ihnen
zustehenden Leistungsentgelte aus dem Vertrag mit dem Leistungsberechtigten selbst
einzuziehen, wird hierdurch nicht berührt.
2. Auslieferung und Verlust des Leistungsdokuments
2.1. Die Agentur ist nur ermächtigt dem Besteller/ Mieter den Voucher erst nach vollständiger
Bezahlung auszuhändigen.
2.2. Der Verlust des Vouchers ist unverzüglich conso.de oder dem Autovermieter anzuzeigen.
Vorgegebene Formalitäten zur Geltendmachung verlorener Dokumente sind zur Rechtswahrung
einzuhalten. Der Ersatz eines Vouchers bzw. zur Rückerstattung des bereits gezahlten Entgelts
kann nur beansprucht werden, wenn der Verlust des Tickets bestätigt wird und im Übrigen die
dafür vorgesehenen Voraussetzungen vorliegen.
3. Stornierung
Die Einzelheiten der Stornierbarkeit von bestätigten Buchungen sowie die Stornierungskosten sind in
den allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Autovermieters enthalten und insoweit auch
verbindlich.
4. Kaution
Der Besteller/ Mieter ist darauf hinzuweisen, dass bei Übergabe des Fahrzeugs eine Kaution zu
zahlen ist üblicherweise unter Berücksichtigung des Mietpreises, des Gegenwertes einer Tankfüllung,
zusätzlich der Betrag einer möglichen Selbstbeteiligung im Schadensfall, die bei Abschluss einer
Vollkaskoversicherung herabgesetzt werden kann.
5. Besondere Pflichten der Agentur
Die Agentur hat auf die Notwendigkeit eines gültigen Führerscheins/ Fahrerlaubnis hinzuweisen,
dieser auf Anforderung des Mietwagenunternehmens den Führerschein/ Fahrerlaubnis in Kopie zu
überlassen sowie auf die nationalen Bestimmungen bei grenzüberschreitendem Verkehr hinzuweisen.
6. Geltendmachung von Ansprüchen, Obliegenheiten des Leistungsberechtigten
Sämtliche aus dem Leistungsverhältnis entstehenden Ansprüche und Verpflichtungen bestehen
unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Leistungsberechtigten und dem Leistungsträger.
Mängel der Vermittlungsleistung durch conso.de sind dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und
Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche
des Berechtigten/ Mieters aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch
conso.de möglich gewesen wäre. Darauf ist er hinzuweisen.
Abschnitt E – sonstige Leistungen und Vermittlungen
1. Gegenstand
Es gelten auch für die sonstigen in Auftrag gegebenen Einzelleistungen die Bestimmungen in
Abschnitt A soweit keine besonderen Vereinbarungen im Einzelfall getroffen worden sind. Diese
haben Vorrang.
2. Auslieferung und Verlust des Leistungsdokuments
2.1. Soweit für die bestellte Leistung Voucher ausgestellt werden, ist die Agentur ist nur ermächtigt
dem Besteller den Voucher erst nach vollständiger Bezahlung auszuhändigen.
2.2. Der Verlust des Voucher ist unverzüglich conso.de oder dem jeweiligen Leistungsträger
anzuzeigen. Vorgegebene Formalitäten zur Geltendmachung verlorener Dokumente sind zur
Rechtswahrung einzuhalten. Der Ersatz eines Voucher bzw. die Rückerstattung des bereits
gezahlten Entgelts kann nur beansprucht werden, wenn der Verlust des Tickets bestätigt wird
und im Übrigen die dafür vom Leistungsträger vorgegebenen Voraussetzungen vorliegen.
3. Stornierung
Für eine Stornierbarkeit gelten die dafür vom Leistungsträger aufgestellten Bedingungen. In jedem Fall
sind aber bereits ausgehändigte Voucher zurückzugeben.
4. Geltendmachung von Ansprüchen, Obliegenheiten des Leistungsberechtigten
Sämtliche aus dem Leistungsverhältnis entstehenden Ansprüche und Verpflichtungen bestehen
unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Leistungsträger und dem Leistungsberechtigten.
Mängel der Vermittlungsleistung durch conso.de sind dieser gegenüber unverzüglich anzuzeigen und
Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche
des Berechtigten aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch conso.de möglich
gewesen wäre. Darauf ist hinzuweisen.
Hamburg, Stand: Juni 2021